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Qualitätssicherung Nierenersatztherapie

Seit 2006 werden über die Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse regelmäßig Daten der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten erhoben.

Veröffentlicht am: 20. Januar 2014

in Kategorie: Gesundheitspolitik


Alle Dialysezentren sind gesetzlich zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung verpflichtet. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB V).

Die Qualitätssicherung soll der Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Behandlung dienen. Die bundesweiten Ergebnisse werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss in jährlichen Berichten auf der G-BA-Website veröffentlicht, ebenso wie ein Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnisse zur Qualitätsverbesserung (www.g-ba.de/dialyse). Die Ergebnisse werden aber nicht andie Betroffenen kommuniziert.

Zukünftig soll die Qualitätssicherung in der Dialyse mit der Qualitätssicherung in der Nierentransplantation zu einer Qualitätssicherung Nierenersatztherapie zusammengelegt werden. Um die Ergebnisse aus der Qualitätssicherung auch für die Betroffenen nutzbar zu machen, hat unser Bundesverband ein Forderungspapier erarbeitet. Es wird eine Grundlage für unsere Gremienarbeit sein.

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