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Deutsche Stiftung Organtransplantation: 30 Jahre Kompetenz für die Organspende

Veröffentlicht am: 3. November 2014

in Kategorie: Dialyse & Organtransplantation


Seit 30 Jahren koordiniert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die postmortale Organspende in Deutschland. Sie ist erster Ansprechpartner für alle Kliniken mit Intensivstation in Sachen Organspende. Die DSO erfüllt den Willen der Verstorbenen, Organe für schwer kranke Menschen zu spenden und stellt dabei höchste medizinische und logistische Qualität sicher. Diese Verantwortung übernahm die DSO bereits mit ihrer Gründung im Jahr 1984. Seitdem haben sie 30 Jahre Erfahrung und Engagement zum Kompetenzzentrum für Organspende in Deutschland werden lassen.

Frankfurt am Main, 3. November 2014.

Etablierung der Transplantationsmedizin und Gründung der DSO

Bis in die 1960er Jahre war für Patienten mit Nierenversagen die Dialyse deren einzige Überlebenschance. Um den begrenzten Kapazitäten dafür in den Krankenhäusern zu begegnen, entstand 1969 das Kuratorium für Heimdialyse e.V. (KfH)*. Die Nierentransplantationen entwickelten sich zu einer erfolgreichen Therapie für Dialysepatienten. Um Transplantationen in Deutschland weiter zu fördern, gründete das KfH am 7. Oktober 1984 die gemeinnützige Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Sie koordiniert seitdem Organspenden zwischen den Entnahmekrankenhäusern, der internationalen Vermittlungsstelle Eurotransplant und den Transplantationszentren. Die Arbeit basierte zunächst ausschließlich auf regionalen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern. Eine gesetzliche Regelung gab es nicht.

DSO unterstützt einheitliche Regelung im wiedervereinigten Deutschland

Mit dem Mauerfall 1989 unterstützte die DSO maßgeblich die Integration der Transplantationszentren der neuen Bundesländer in ein gesamtdeutsches Organspendesystem. Die wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland war eines der letzten europäischen Länder ohne gesetzliche Regelung zur Organspende, in der DDR galt zuvor die Widerspruchslösung. Steigende Transplantationszahlen verstärkten den Ruf nach einer größeren Rechtssicherheit für alle Beteiligten, so dass 1991 eine weitreichende parlamentarische Debatte begann.

Transplantationsgesetz und DSO als Koordinierungsstelle

Nach intensiven Diskussionen trat im Dezember 1997 das Transplantationsgesetz (TPG) in Kraft. Es bildet seitdem den gesetzlichen Rahmen für Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten gespendet werden. Für die Einwilligung zur Organspende wurde darin die „erweiterte Zustimmungsregelung“ festgelegt. Zudem erklärt das TPG die Organspende als Gemeinschaftsaufgabe, in deren Mittelpunkt eine bundesweite Koordinierungsstelle steht. Die Bundesärztekammer, die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen** und die Deutsche Krankenhausgesellschaft übertrugen diese Rolle im Jahr 2000 der DSO, die sich bereits intensiv darauf vorbereitet hatte. Zwölf Jahre später wurde das TPG grundlegend reformiert. Insbesondere die bundesweite Einführung von Transplantationsbeauftragten und die Einführung der „Entscheidungslösung“ zur Regelung der Einwilligung zur Organspende waren wichtige Veränderungen. Zudem erhielt die DSO zusätzliche Aufgaben wie die Erarbeitung von verbindlichen Verfahrensanweisungen für die Umsetzung der Organspenden in den Krankenhäusern. 2013 wurde die Satzung der Stiftung entsprechend stärker öffentlich-rechtlich ausgerichtet. Bund und Länder sind seitdem eng in die Gremien der DSO eingebunden und verfügen über ein Drittel der Stimmrechte.

Leistungen der DSO als Kompetenzzentrum Organspende

Die DSO hat die Organspende in Deutschland maßgeblich strukturiert und fortlaufend optimiert. 30 Jahre Erfahrung zeichnen sie als Kompetenzzentrum Organspende aus, in denen sie über 31.000 Organspender begleitet hat, die nach ihrem Tod mehr als 94.000 Organe für schwer kranke Patienten gespendet haben. Als Koordinierungsstelle organisiert und steuert die DSO Expertenteams für die Entnahme der Spenderorgane. Für die anspruchsvolle Logistik des Organtransports hat die DSO ein dichtes Netzwerk regionaler Transport- und Flugunternehmen aufgebaut. Um die Qualität der Organkonservierung weiter zu verbessern und zu sichern wurde 2010 eine einheitliche Organtransportbox eingeführt. Zudem beteiligt sich die DSO an Untersuchungen zur maschinellen Perfusion von Spenderorganen während und nach dem Transport. Diese Verfahren eröffnen neue Möglichkeiten, die Spenderorganqualität nicht nur über einen längeren Zeitraum zu bewahren, sondern möglicherweise zukünftig sogar die Organqualität und damit die Funktion zu verbessern. So könnte die Maschinenperfusion dazu beitragen, die Zahl der für eine Transplantation geeigneten Spenderorgane zu erhöhen und gleichzeitig die Erfolgsaussicht der Transplantation zu steigern.

Zudem bietet die DSO für alle Krankenhäuser fachliche Unterstützung und Fortbildungen an, unter anderem durch umfassende Leitfäden, das elektronische Erfassungssystem DSO.isys, die curriculare Fortbildung für Transplantationsbeauftragte sowie das Seminarangebot „Entscheidungsbegleitung für Angehörige“ (EfA). Die Betreuung der Angehörigen von Organspendern endet nicht mit der Organspende, auf Wunsch werden sie auch nach der Spende weiter begleitet. Besonderes Engagement von Krankenhäusern für die Organspende fördert die Stiftung und verleiht seit 2002 gemeinsam mit den zuständigen Landesministerien jährliche Auszeichnungen.

Darüber hinaus stärkt die DSO den Wissenstransfer und -austausch rund um das Thema Organspende sowie die Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin auf nationaler und internationaler Ebene. So richtet sie jährlich – in diesem Jahr zum zehnten Mal – den größten Fachkongress zum Thema Organspende in Deutschland aus. In ihrer Öffentlichkeitsarbeit informiert die Koordinierungsstelle ausführlich über alle regionalen und bundesweiten Entwicklungen bei Organspenden und -transplantationen. Sie unterstützt die allgemeine Aufklärungsarbeit unter anderem mit detaillierten Jahresberichten, einer fortlaufenden Statistik sowie durch umfassende Fach- und Hintergrundinformationen. Zudem betreibt die DSO in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit dem Jahr 2000 das „Infotelefon Organspende“, das unter der Rufnummer 0800 90 40 400 die Fragen aller Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organspende entscheidungsoffen und kompetent beantwortet.

* heute Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e. V (KfH)
** heute GKV-Spitzenverband

Zum Jubiläum der DSO sind Statements u.a. aus der Politik sowie aus dem Gesundheitswesen auf der DSO-Website www.dso.de veröffentlicht.

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