Organmangel ist ein chronisches Problem der Transplantationsmedizin in vielen Ländern, insbesondere auch in Deutschland.
Die Hoffnung, das Transplantationsgesetz von 1997 werde zu einer Steigerung der Organspenden führen, hat sich nicht erfüllt. Organmangel ist ein chronisches Problem der Transplantationsmedizin in vielen Ländern, insbesondere auch in Deutschland. Die Hoffnung, das Transplantationsgesetz von 1997 werde zu einer Steigerung der Organspenden führen, hat sich nicht erfüllt. In der vorgelegten Stellungnahme wird der Frage nachgegangen, ob es ethisch und verfassungsrechtlich vertretbar ist, die geltende gesetzliche Regelung zu ändern, um den Organmangel zu lindern. Diskutiert werden verschiedene Vorschläge, die einen Ausgleich finden müssen zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des potenziellen Organspenders, dem Wunsch nach Lebensrettung und Leidensminderung anderer Menschen sowie etablierten Prinzipien des Gesundheitssystems wie z. B. dem gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen.
Der Nationale Ethikrat schlägt ein Stufenmodell vor, das Elemente einer Erklärungsregelung mit Elementen einer Widerspruchsregelung verbindet. Danach ist der Staat verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bürger
1. in einem geregelten Verfahren zu einer persönlichen Erklärung darüber aufgefordert werden, ob sie zur Organspende bereit sind, und
2. darüber informiert sind, dass die Organentnahme bei unterbliebener Erklärung gesetzlich erlaubt ist, sofern die Angehörigen ihr nicht widersprechen.
Der Nationale Ethikrat empfiehlt ferner, durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Krankenhäuser ihrer Pflicht zur Meldung potenzieller postmortaler Organspender in höherem Ausmaß als bisher nachkommen. Darüber hinaus ist für eine ausreichende Erstattung der Kosten zu sorgen, die den Krankenhäusern im Zusammenhang mit der Meldung und Versorgung potenzieller Organspender entstehen.
Die Stellungnahme haben wir Ihnen als PDF-Datei zum Download bereitgestellt. Bitte klicken Sie hier.