Referentenentwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes; Zukunft der ambulanten Dialysebehandlung

Referentenentwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes; Zukunft der ambulanten Dialysebehandlung

Mit größter Sorge verfolgt die Selbsthilfeorganisation der nierenkranken Menschen in Deutschland (Bundesverband Niere e.V. / BN e.V.) die neuerliche rechtliche Entwicklung im Gesundheitswesen. Der zurzeit vorliegende Referentenentwurf des BMG vom 25. August 2010 und insbesondere der dabei neu geplante § 87 d) Abs. 4 SGB V gibt Anlass zu grundlegenden Befürchtungen und kann so von Seiten der Patienten nicht akzeptiert werden.

Danach ist zur Steuerung der Kostensteigerungen im öffentlichen Gesundheitswesen vorgegeben, dass ab 2011 - mit wenigen Ausnahmen – sämtliche Leistungen, in ihrem weiteren Wachstum beschränkt werden sollen.

Die lebensnotwendige Behandlung bei chronischer Niereninsuffizienz mit den Ersatztherapien Peritonealdialyse, Hämodialyse und Nierentransplantation darf nicht eingeschränkt bzw. budgetiert werden, denn am Ende geht es um das Leben der Patienten in Deutschland.

Zurzeit sterben von den ca. 100 000 betroffenen Menschen täglich 33 Personen – 4-5 davon standen auch auf den Wartelisten zur Organtransplantation. Es besteht heute schon ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Überleben der Patienten und der Sicherung der Qualität der Behandlung. Die Dialyseleistungen wurden auch bisher extrabudgetär vergütet, weil mit diesen Leistungen eine lebenserhaltende Therapie finanziert wird, die jedem gesetzlich krankenversicherten Patient umfassend zur Verfügung stehen muss.

Gerade in den vergangenen Jahren ist es gelungen, zuverlässige Qualitätssicherungssysteme gem. §§135, 136 SGB V für die ambulante Dialysebehandlung zu installieren, die Fehlentwicklungen durch unnötige Leistungssteigerungen ausschließen. Eine Steuerung über den geplanten § 87 d) Abs. 4 SGB V trägt alle Zeichen einer tragischen Planwirtschaft die zu den allseits bekannten Ergebnissen führt. Die sich abzeichnende Rationalisierung und Budgetierung lebensnotwendiger Therapien sind eine Entwicklung die wir nicht hinnehmen können. 

Zurzeit liegt eine jährliche Kostensteigerung von ca. 3 % vor, die ausschließlich dem Zuwachs an nierenkranken Menschen – nach Abzug von jährlich ca. 12.000 verstorbenen terminal niereninsuffizienten Patienten – geschuldet ist. In vielen anderen Ländern gibt es diesen Zuwachs nicht, da der Zugang zur lebensrettenden Ersatztherapie nicht jedem Bürger offen steht.

Alle Maßnahmen des neu geplanten § 87 d) Abs. 4 SGB V  müssen vor dem Hintergrund betrachtet und bewertet werden, dass am Ende über das Überleben und die Existenz der Betroffenen entschieden wird.

Wir möchten fordern, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten und für den Kreis der nierenkranken Menschen in Deutschland eine adäquate Ausnahmeregelung zu schaffen.

Diese Ausnahmeregelung wurde bereits in der Vergangenheit mit der Einführung der budgetierten Gesamtvergütung anlässlich der Gesundheitsreform

1993 zu der Regelung in § 85 Abs. 3 a) Satz 4 SGB V erfolgreich eingeführt.