Präventionsgesetz

Präventionsgesetz

Referentenentwurf für Präventionsgesetz vorgelegt

Trotz Uneinigkeit in der großen Koalition hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) einen Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz zur Vermeidung von Krankheiten vorgelegt.

Das Vorhaben zielt vor allem darauf ab, ungesunden Lebensweisen - etwa durch schlechte Ernährung, zu wenig Bewegung, Stress oder Suchtmittel - entgegenzuwirken. Der Entwurf muss noch mit den anderen Ressorts abgestimmt werden.

An Umsetzung und Finanzierung sollen gesetzliche und private Krankenkassen, gesetzliche Renten- und Unfallversicherung wie auch die Pflegeversicherung gemeinsam beteiligt werden. Sie bilden zusammen einen Nationalen Präventionsrat, der über Ziele und Qualitätsanforderungen sowie über bundesweite Aufklärungskampagnen in Abstimmung mit den Ländern entscheidet. Die von Schmidt angepeilte Stiftung findet sich in dem Entwurf nicht. CDU/CSU und SPD hatten sich darüber nicht einigen können.

Kritik an dem Entwurf kam von den Grünen und den privaten Krankenkassen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Biggi Bender, sagte, die Vorlage sei "allenfalls ein Torso". So sei die Arbeitslosenversicherung nicht in die Finanzierung einbezogen. Notwendig sei ein "Entscheidungsgremium auf Bundesebene mit Finanzverantwortung". (dpa)

Referentenentwurf Präventionsgesetz (PDF Download)
Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlicher Prävention sowie zur Änderung anderer Gesetze Stand: November 2007