Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den jetzt vorliegenden vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2009 einen Überschuss von rd. 1,1 Mrd. Euro zu verzeichnen. Den Einnahmen in Höhe von 171,9 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von 170,8 Mrd. Euro gegenüber.
Die Überschüsse helfen insbesondere den Krankenkassen, die ihren Entschuldungsprozess erst Ende 2007 bzw. Ende 2008 abgeschlossen hatten und nunmehr erstmalig wieder zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit notwendige Rücklagen aufbauen konnten.
Insgesamt gesehen hat sich die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen somit weiter stabilisiert. Allerdings ist sowohl die Überschussentwicklung in 2009 als auch die Höhe der Finanzreserven bei den einzelnen Krankenkassen sehr unterschiedlich verteilt.
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Im Plus waren dagegen Kranken- und Pflegeversicherung: Der nun einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent führte in der Krankenversicherung zu einem Plus von 1,4 Milliarden Euro. Die Steigerung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent sorgte für einen Finanzierungsüberschuss von 0,6 Milliarden Euro.
Nähere Informationen könne sie der Pressemitteilung des Statistischen bundesamtes entnehmen: www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/01/PD10__015__71135,templateId=renderPrint.psml
Nach ersten Gesprächen mit Vertretern der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verbände der pharmazeutischen Industrie erklärt Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: „"Die Beiträge der Versicherten müssen effizient eingesetzt und mögliche Einsparpotenziale im Arzneimittelbereich gehoben werden. Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme, in dem der Zugang zu neuen innovativen Arzneimitteln für GKV-Versicherte gesichert ist. In Deutschland sind allerdings auch die Preise von innovativen Medikamenten besonders hoch. Hier wollen wir ran. Wir wollen, dass den Patientinnen und Patienten in Deutschland auch künftig innovative Arzneimittel zur Verfügung stehen. Aber es muss bezahlbar bleiben.“
„Wir sind auf einem guten Weg. Ich bin erfreut, dass die Vertreter der Kassen und der Pharmaindustrie die Zeichen der Zeit erkannt haben. Auch die Pharmaindustrie muss ihren Beitrag leisten. Niemand hat einen Freibrief, wenn es um die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung geht. Ich werde in den nächsten Wochen ein Konzept mit Maßnahmen zur Arzneimittelpreisbildung vorlegen. Dabei werden sowohl Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern als auch die Kosten- Nutzen- Bewertung eine wichtige Rolle spielen."“
Mehr Informationen unter: www.bmg.bund.de
Paritätischer zu Bundesverfassungsgerichtsurteil: Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung
Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband das heute gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Verband erwartet eine deutliche Anhebung der Kinderregelsätze.
"Es ist ein Skandal, dass Richter die Würde des Kindes vor dem Gesetzgeber und der Bundesregierung schützen müssen", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Ulrich Schneider. "Von der manipulativen und willkürlichen Festsetzung der Regelsätze für Minderjährige hat das Gericht glücklicherweise nichts übrig gelassen."
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt anlässlich der heutigen Gesundheitsdebatte im Bundestag vor der Einführung der so genannten Kopfpauschale. Der Verband kritisiert das von Gesundheitsminister Rösler erneut verteidigte Modell der Gesundheitsprämie als unrealistisch und nicht finanzierbar. Am Ende werde eine solche Prämie von Haushalten mit geringem Einkommen selbst zu finanzieren sein, warnt der Paritätische.
„Wir werden nicht zulassen, dass die Versicherten Teil eines gesundheitspolitischen Großexperimentes werden. Angesichts der aktuellen Haushaltslage sind unausgegorene Experimente wie die Einführung einer Kopfpauschale unverantwortlich. Die FDP wäre gut beraten, sich nicht hinter wolkigen Sozial-Ausgleichs-Versprechungen zu verstecken, sondern ihre kostspieligen Vorschläge offen und ehrlich durchzurechnen“, kritisiert Verbandsvorsitzender Dr. med. Eberhard Jüttner.
Der Verband fordert die Koalition auf, ein nachhaltiges Reformkonzept für eine sozial gerechte Finanzierung des Gesundheitssystems vorzulegen. „Die Koalition darf sich nicht länger auf Kosten der Versicherten an den Interessen der Pharmalobby orientieren, sondern muss endlich die vorhandenen Einsparpotenziale ausschöpfen. Gesundheitspolitik muss den Patienten, nicht der Wirtschaft dienen“, so Verbandschef Jüttner.
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Viele Mediziner wissen nicht, was über sie geschrieben wird
Das Gros der niedergelassenen Ärzte weiß nicht, ob sie auf Arztbewertungsportalen im Internet schon einmal bewertet wurden. Das hat die Stiftung Gesundheit in ihrer Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2009" ermittelt. Nur 22,7 Prozent der befragten niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten gaben an, schon einmal bewertet worden zu sein. Jeder Zehnte verneinte dies. Die überwiegende Mehrheit, rund zwei Drittel (67,3 Prozent), weiß nicht, ob sie schon einmal bewertet wurden.
Die Aufregung um die Portale ist demnach weitaus größer, als die Ärzte es selbst wahrnehmen. Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, sagt: "Die tatsächlich Betroffenen reagieren viel entspannter als die Organvertreter der ärztlichen Selbstverwaltung."
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Pressemitteilung 26. Januar 2010
Die einkommensunabhängige Erhöhung der Krankenkassenbeiträge um 8 Euro ist unsozial und ein weiterer Baustein der Entsolidarisierung des deutschen Gesundheitssystems, kommentiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, die sich abzeichnenden Zusatzbeiträge für Millionen gesetzlich Versicherte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer, Rentnerinnen und Rentner, behinderte und chronisch Kranke. Zusatzbeiträge treffen chronisch kranke und behinderte Menschen besonders hart, da diese Menschen bereits durch Zuzahlungen, Aufzahlungen, Eigenanteile und die Praxisgebühr übermäßig belastet werden.
Als erste plant die DAK statt der ebenfalls möglichen prozentual am Einkommen orientierten Beitragserhöhung den Pauschalbetrag von allen gesetzlich Versicherten zum 1. Februar einzufordern. Andere Krankenkassen kündigten an, ebenfalls im Laufe des Jahres Zusatzbeiträge zu erheben.
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband lehnt die angekündigten pauschalen Zusatzbeiträge der Krankenkassen als unsozial ab und fordert eine Beitragsbefreiung für Niedrigeinkommensbezieher. Zum Ausgleich der Einnahmeausfälle in der Gesetzlichen Krankenversicherung schlägt der Verband die Wiederherstellung der solidarischen Finanzierung und die Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze vor.
„Mit den Zusatzbeiträgen wird der endgültige Abschied von der solidarischen Finanzierung vollzogen. Gerade einkommensschwache Personen werden abkassiert. Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun“, warnt der Vorsitzende des Paritätischen Dr. med. Eberhard Jüttner.
Der Verband fordert als kurzfristige Maßnahme, Niedrigeinkommensbezieher von den monatlichen Zusatzbeiträgen zu befreien. Zudem sei die Versicherungspflichtgrenze aufzuheben. „Besserverdienende dürfen sich nicht länger aus der Solidargemeinschaft in die Private Krankenversicherung davonstehlen können“, so Jüttner. Mit diesem Schritt könne auf die Beitragserhöhung sogar ganz verzichtet werden.
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben gemeinsam einen Katalog mit Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale herausgegeben. Die Checkliste steht jetzt unter http://www.aezq.de/edocs/pdf/info/arztportale-modul-1zum kostenlosen Download bereit. Unter www.arztbewertungsportale.de<http://www.arztbewertungsportale.de/> ist auch eine HTML-Version abrufbar.
In den vergangenen Jahren haben sich im Internet zahlreiche Arztbewertungsportale etabliert, die sich qualitativ stark unterscheiden. Mit wenigen Ausnahmen sind sie Nutzern keine große Hilfe wenn es darum geht, den geeigneten Arzt für die persönlichen Bedürfnisse zu finden. Denn ein Patient bewertet seinen Arzt meist nach sehr subjektiven Kriterien: Freundlichkeit, Erreichbarkeit oder Wartezeiten. Die derzeit vorhandenen Portale machen dies zum Teil nur unzureichend deutlich. Sie unterscheiden sich außerdem stark in Bezug auf die Bewertungsverfahren und deren Verständlichkeit.
Bewertungsportale werden aber im Gesundheitswesen an Bedeutung zunehmen. Umso wichtiger ist es, allgemein gültige Qualitätsstandards für die Online-Bewertung von Ärzten und Krankenhäusern zu entwickeln. Das Einhalten dieser Standards soll die Verlässlichkeit der angebotenen Information gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung jetzt durch einen Expertenkreis des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ)einen Katalog von Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale erarbeiten lassen. Die Qualitätsanforderungen beziehen sich auf rechtliche – besonders datenschutzrechtliche – inhaltliche und technische Aspekte sowie auf Fragen der Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers. Sie richten sich an Anbieter und Nutzer von Bewertungsportalen: Nutzer können an Hand der formulierten Kriterien die Qualität eines Angebotes prüfen. Für Entwickler und Bereitsteller von Portalen kann der Katalog Grundlage sein, ihr Angebot zu optimieren. Ein weiterer Katalog mit Qualitätsanforderungen für Klinikbewertungsportale wird 2010 vorliegen.
Barrierefreies PDF-Dokument zum kostenlosen Download: http://www.aezq.de/edocs/pdf/info/arztportale-modul-1
HTML-Version: http://www.arztbewertungsportale.de <http://www.arztbewertungsportale.de/>
Berlin, 4. Januar 2010 – Nach etwas mehr als einem Jahr Bauzeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Montag offiziell die Arbeit in seinem neuen Dienstsitz in der Wegelystraße 8 in Berlin aufgenommen. Sämtliche Gremiensitzungen einschließlich der monatlichen Sitzung des Plenums finden von nun an in dem sechsstöckigen Bürogebäude im KPM-Quartier Charlottenburg nahe dem S-Bahnhof Tiergarten statt, teilte der G-BA mit.
Die neuen Räumlichkeiten bieten neben den Sitzungssälen Platz für die Büros von derzeit rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des G-BA. Investor und Vermieter des Objekts ist die Apo Vermietungsgesellschaft GmbH, eine Gesellschaft der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank). Errichtet wurde das Gebäude von der ABG Allgemeine Bauträgergesellschaft mbH & Co.KG aus München.
„Nachdem die Trägerorganisationen des G-BA bereits ganz überwiegend ihren Sitz in Berlin haben ist nun auch der G-BA räumlich in der Bundeshauptstadt angekommen“, sagte Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. „Als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung setzen wir auch künftig auf den intensiven Austausch und auf eine konstruktive Zusammenarbeit der kurzen Wege mit unseren Trägern, mit der Politik und den Patientenvertretern.“
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