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Eckpunktepapier für ein Digitalisierungsgesetz

Veröffentlicht am: 17. November 2020


Das BMG sieht zum jetzigen Zeitpunkt vor, mithilfe des Digitalisierungsgesetzes ein zentrales Organspenderegister zu implementieren, auf welches durch die Kassen-Apps von Seiten der Versicherten freiwillig zugegriffen werden kann. Im Gegensatz dazu vertritt der Bundesverband Niere e.V. die Auffassung, dass eine dezentrale Speicherlösung vorteilhaft ist. War bisher vorgesehen, dass die Organspendeerklärung (OSE) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert wird, werden in Zukunft alle kartenbasierten Anwendungen mit Ausnahme der OSE – diese soll in das besagte Register überführt werden – in der elektronischen Patientenakte (ePA) oder einer Patientenkurzakte abgelegt.

Stellungnahme des Bundesverband Niere:
https://www.bundesverband-niere.de/wp-content/uploads/2021/01/201117_BNeV_Stellungnahme-Digitalisierungsgesetz-OSE.pdf

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