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Aussetzung der Mindestmengenregelung im Zuge der Covid-19-Pandemie

Veröffentlicht am: 7. Mai 2020


Am 27. März 2020 hat der G-BA beschlossen, dass die Mindestmengenregelung für die Zeit der Corona-Pandemie mit Hilfe einer „Kann-Regelung“ (MmR §4, Absatz 2, Satz 3) in den einzelnen Transplantationskliniken keine Anwendung finden muss. Einerseits sind wir dankbar und froh, dass der G-BA durch diese Entscheidung die oben beschriebenen Gruppen schützen möchte, andererseits geht uns diese Regelung nicht weit genug.

Schreiben an den Gemeinsamen Bundesausschuss:
https://www.bundesverband-niere.de/wp-content/uploads/2021/01/200507_Mindestmengenregelung-BNeV.pdf

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