Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein.
Nähere Informationen zum Beschluss finden Sie in der zugehörigenPressemitteilung des G-BA.
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1150/
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