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Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten wieder möglich

Veröffentlicht am: 8. Dezember 2023

in Kategorie: Allgemein


Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. 

Nähere Informationen zum Beschluss finden Sie in der zugehörigenPressemitteilung des G-BA.

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1150/

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