Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten wieder möglich Veröffentlicht am: 8. Dezember 2023 in Kategorie: Allgemein Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Nähere Informationen zum Beschluss finden Sie in der zugehörigenPressemitteilung des G-BA. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1150/ Alle Neuigkeiten anzeigen