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Organspende – Gemeinsam den Wunsch des Verstorbenen umsetzen

Veröffentlicht am: 6. November 2015

in Kategorie: Dialyse & Organtransplantation


Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sieht wichtigste Aufgabe in Unterstützung der Krankenhäuser.

Frankfurt am Main, 5. November 2015. „Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, den Willen der Menschen umzusetzen, die sich zu Lebzeiten für eine Organspende nach ihrem Tod entschieden haben“. Dies erklärte der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. med. Axel Rahmel, heute im Rahmen des 11. DSO-Jahreskongresses vor über 250 Medizinern und Pflegekräften in Frankfurt am Main.

Die Krankenhäuser darin umfassend zu unterstützen, sieht der Medizinische Vorstand als derzeit dringlichste Aufgabe.

Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes wurden bereits die Grundlagen für eine strukturelle Verbesserung geschaffen: Flächendeckend wurden  Entnahmekrankenhäuser benannt und Transplantationsbeauftragte eingesetzt.

„Gesetze und Richtlinien schaffen die Rahmenbedingungen für die Organspende – erfolgreich wird sie aber erst durch das persönliche Engagement und den Einsatz jedes Einzelnen. Das gilt für die Transplantationsbeauftragten, die Koordinatoren der DSO, die Entnahmechirurgen und alle, die direkt oder indirekt am Organspendeprozess beteiligt sind“, so Rahmel weiter. „Jetzt ist es an uns allen, auf Grundlage des Transplantationsgesetzes und unter konsequenter Einhaltung aller Richtlinien, gemeinsam die Strukturen in der Organspende und Transplantation im Sinne der Transparenz und Qualitätssicherung kontinuierlich weiter zu verbessern“, ergänzt der Kaufmännische DSO-Vorstand, Thomas Biet.  Wichtige Schritte dazu seien u.a. mit der Überarbeitung der Richtlinien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, zum Ausbildungscurriculum für Transplantationsbeauftragte und zur Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern und Transplantationszentren bereits getan, so Biet. Die aktuell veröffentlichten Verfahrensanweisungen der DSO seien ein weiterer wichtiger Baustein für die Zusammenarbeit im Organspendeprozess.

Krankenhäuser bei der Gemeinschaftsaufgabe Organspende unterstützen.

Durch die Novellierung des Transplantationsgesetzes sind inzwischen alle Entnahmekrankenhäuser aufgerufen, Transplantationsbeauftragte zu benennen. In den zurückliegenden Monate war es eines der wichtigen Ziele der Koordinatoren der DSO, mit diesen Ansprechpartnern in den Kliniken Kontakt aufzunehmen, um den Unterstützungsbedarf der Krankenhäuser zu ermitteln und gleichzeitig die vielfältigen Unterstützungsangebote der DSO darzulegen. Hierbei wurde ein besonderes Augenmerk auf die mehr als 1.100 Kliniken ohne neurochirurgische Abteilung gelegt. Im vergangenen Jahr wurden dort insgesamt nur 230 Organspenden realisiert. Im Vergleich dazu waren es in an den 38 Unikliniken 260 Spenden und den 124 Kliniken mit Neurochirurgie 374 Organspenden. In jeder einzelnen dieser Kliniken ohne Neurochirurgie kommen mögliche Organspender somit nur selten vor, so dass häufig beim Klinikpersonal wenig Erfahrung mit dem Organspendeprozess besteht und der Unterstützungsbedarf besonders hoch ist. Andererseits zeigen aktuelle Analysen, dass die Gesamtzahl der Verstorbenen mit schwerer Hirnschädigung in diesen Kliniken in der Summe höher liegt, als in den anderen Krankenhauskategorien. Für den Medizinischen Vorstand der DSO ist das ein Zeichen dafür, dass in diesen Krankenhäusern ein Potenzial für mehr Organspenden existiert. Dies belege auch die aktuelle Entwicklung des laufenden Jahres, die insbesondere eine Zunahme der organspendebezogenen Kontakte (+ 13 Prozent) in den Kliniken ohne Neurochirurgie aufzeige. Für die DSO ist das ein Hinweis darauf, dass die intensiven Bemühungen der Kliniken, mit einer geringen Erfahrung im Organspendeprozess, aktiv aufgenommen werden und bereits erste positive Ergebnisse zeigen.

Verfahrensanweisungen treten heute in Kraft

Im Sinne der Transparenz und optimalen Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser treten heute die Verfahrensanweisungen in Kraft, die die DSO gemeinsam mit dem Bundesfachbeirat der DSO zu den wesentlichen Schritten des Organspendeprozesses im Auftrag des Gesetzgebers erarbeitet hat. Ziel der Verfahrensanweisungen ist, die verschiedenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten klar zu strukturieren und so Sicherheit und Transparenz in den Abläufen zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die vielfältigen Unterstützungsangebote dargestellt, welche die DSO in den einzelnen Schritten des Organspendeprozesses anbietet. Diese Angebote reichen von einer allgemeinen Krankenhausbetreuung und Beratung bis zur konkreten Unterstützung im Organspendeprozess. Dazu gehören zum Beispiel auch die Klärung der medizinischen und juristischen Voraussetzungen einer Organspende, die Beratung und Unterstützung bei den organprotektiven Intensivmaßnahmen nach festgestelltem Tod und die Beauftragung der umfassenden Labordiagnostik. „Mit Hilfe der Verfahrensanweisungen soll es gelingen, die vorhandenen Möglichkeiten der Organspende vollständig wahrzunehmen, um so möglichst viele Patienten auf den Wartelisten mit lebenswichtigen Organen zu versorgen und gleichzeitig die gesundheitlichen Risiken für die Organempfänger so gering wie möglich zu halten“, erläutert der Medizinische Vorstand Rahmel.

Insgesamt stehe die Transplantationsmedizin in Deutschland immer noch vor großen Herausforderungen, so die beiden DSO-Vorstände Rahmel und Biet mit Blick auf die notwendige Aufarbeitung der Manipulationen an Kliniken sowie die Diskussion um die Richtlinien zur Organvermittlung und die damit verbundene Verteilungsgerechtigkeit. Aber man sehe auch eine Bevölkerung, die sich mit über 70 Prozent für die Organspende ausspreche sowie das unermüdliche Engagement der vielen Transplantationsbeauftragten, DSO-Koordinatoren und Entnahmechirurgen. „Es liegt an uns allen, auf Basis des Gesetzes und unter sorgfältiger Einhaltung aller Richtlinien, die Strukturen für ein funktionierendes Organspende- und Transplantationssystem in Deutschland zu verbessern und gemeinsam umzusetzen – im Sinne der Organspender und im Interesse der Patienten auf den Wartelisten“, bekräftigt Rahmel.

Quelle: Pressemitteilung DSO vom 05.11.2015

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